Die Besteuerung der Bürger nach deren Vermögen ist ein veraltetes Konzept. Historisch gesehen wurde das Vermögen lediglich deswegen als Besteuerungsgrundlage herangezogen, weil man nicht in der Lage war das Einkommen seiner Bürger zu erfassen.

Die Vermögensteuer war aber nicht als Substanzsteuer gedacht, sondern stellte nur eine indirekt ermittelte Einkommensteuer dar. Unterstellt man, dass sich jedes Vermögen mit 5% verzinst und legt die Vermögensteuer mit 1% fest entspricht das einer 20%igen Einkommensteuer.

Der Nachteil der indirekten Besteuerung des Einkommens über eine Vermögensteuer liegt darin, dass die Steuer auch fällig wird, wenn das erwartete Einkommen nicht erzielt wird. Darum haben sich auch alle entwickelten Staaten, sobald sie in der Lage waren das Einkommen ihrer Bürger zu erfassen, die Vermögensbesteuerung durch eine direkte Besteuerung des Einkommens zu ersetzen. Zusätzlich zu einer Einkommensteuer macht eine Vermögensteuer aber keinen Sinn.

Die Besteuerung von Personen die kein ausreichendes Einkommen erzielen ist auch aus ethischer Sicht bedenklich. Es macht nämlich einen Unterscheid ob man einen Zugewinn teilt (beide werden reicher) oder ob jemand sein Vermögen zu Gunsten der Allgemeinheit aufopfern soll (einer wird ärmer damit der andere reicher werden kann). Ersteres ist eine Form der (Solidar-) Gesellschaft, zweiteres eine Form des Raubes.

Das häufig vorgebrachte Argument für eine Vermögensbesteuerung, dass Einkommen nicht höher besteuert werden kann und der Staat seine Ausgaben aber irgendwie decken musss ist ein leichtfertiges.

Die Ausgaben des Staates bestehen zu einem großen Teil ja nicht aus Verwaltungskosten, sondern aus Aufwendungen die den Staat daraus erwachsen, dass er gewissen Bürgern Einkommen verschafft. Das ergibts sich aus der Zielsetzung eines modernen Sozialstaates. Diese Umverteilung von durch die Marktwirtschaft allozierten Einkommen kann man aus volkswirtschaftlicher Sicht kritisch sehen, aber selbst, wenn man diese aus sozialstaatlicher Sicht akzeptiert, muss doch konstatiert werden, dass eine Umverteilung von Einkommen ihre Grenze dort findet wo kein Einkommen vorhanden ist. Der Zugriff auf das Vermögen Wohlhabender damit Ärmere ein Einkommen erhalten, das selbst die Wohlhabenden nicht haben, überspannt das Ziel einer Teilhabe Aller an der Wertschöpfung einer Volkswirtschaft. Wo kein Wohlstand generiert wird muss auch der, der Solidarität einfordert seinen Gürtel enger schnallen.

Lediglich in jenen außergewöhnlichen (meist kriegsbedingten) Fällen, in denen der Staat die Erfüllung seiner Kernaufgaben aus dem Einkommen seiner Bürger nicht mehr finanziert kann, kann eine (einmalige) Vermögensabgabe überlegt werden. Jede darüberhinausgehende Vermögensbesteuerung kollidiert mit dem verfassungsgesetzlich geschützten Eigentumsrecht (so auch ausdrücklich das Deutsche Bundesverfassungsgericht) und wäre, obigen Argumenten folgend auch ethisch nicht vertretbar.