Warum eine Erbschaftsteuer falsch ist

Vielfach wird argumentiert, dass eine Erbschaftsteuer dem Leistungsfähigkeitsprinzip entspricht, da dem Erben durch die Erbschaft ein Vermögenszuwachs zukommt, der einem Einkommen entspricht. Aus Sicht des Erben mag das stimmen, aus volkswirtschaftlicher und steuertheoretischer Sicht, ist dieser Ansatz aber falsch.

Aus Sicht einer modernen Steuertheorie wird nämlich nicht das Einkommen der Staatsbürger besteuert, was sich schon darin zeigt, dass ausländische Einkommensteile vielfach nicht besteuert werden, sondern der Einkommenszuwachs der Volkswirtschaft.

Die Steuer stellt damit ein Entgelt für die Leistungen des Staates, die der Volkswirtschaft zu Gute kommen, wie zB die zur Verfügung Stellung von Infrastruktur und die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, dar.

Die Einkommensteuer sollte daher idealerweise den auf das einzelne Individuum entfallenden Anteil an der Wertschöpfung der Volkswirtschaft erfassen. Da der Erbfall aber kein Wertschöpfungsprozess ist sollte er auch nicht der Besteuerung unterliegen.

Konsequenter Weise ist eine Erbschaftsteuer als Substanzsteuer zu qualifizieren. Da Substanzsteuern einer, volkswirtschaftlich gesehen, erwünschten Akkumulation von Vermögen entgegenwirken, gelten diese im Allgemeinen als schädlich.

Die folglich geforderte Nicht-Besteuerung von Erbschaften hat aber auch eine ethische Dimension, der Staat, als Schutzbeauftragter, soll am Tod eines seiner Bürger nicht verdienen.

Worauf es wirklich ankommt.

Wenn man erfolgreiche Unternehmer fragt, was der Schlüssel für den Erfolg ihres Unternehmens ist, hört man immer wieder, dass die Mitarbeiter das Entscheidende sind. Aber was an den Mitarbeitern ist nun für den Erfolg entscheidend und was macht normale Mitarbeiter zu wichtigen Mitarbeitern?

Sind es vielleicht gar nicht die Mitarbeiter alleine, sondern die Anreizsysteme, die zu einer außergewöhnlichen Leistungsbereitschaft führen oder ist es die Unternehmenskultur, die die Leistungsbereitschaft fördert?

Unsere Umwelt ist komplex, diese zu ordnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Dabei werden gerne positive Attribute im Sinne von Kausalitätsketten miteinander verknüpft. Das gleiche gilt natürlich auch für negative Attribute.

Leistung und Leistungsgerechtigkeit sind zentrale, positiv besetzte Werte in unserer modernen Gesellschaft also denken wir, dass der Erfolg von der Leistung im Sinne von harter Arbeit und hoher Produktivität abhängt.

Wenig arbeiten gilt als faul und wird entsprechend negativ gesehen. Entscheidet sich jemand für einen Halbtagsjob, muss er dafür eine Entschuldigung vorbringen am besten in dem Sinn, dass er in der verbleibenden Zeit etwas anderes leistet.

Warum glauben wir, dass jeder unabhängig von seinen Fähigkeiten 40 Stunden oder mehr arbeiten muss um ein guter Mitarbeiter zu sein? Warum zahlen wir sehr guten Managern gerne das 10fache Gehalt eines normalen Mitarbeiters aber erlauben nicht, dass er mit dem 5-fachen Gehalt nur die Hälfte arbeitet? Weil er sich dann nicht genug anstrengt? Weil ein Mangerjob unabhängig von der Qualität des Mangers und der Größe des Unternehmens immer einen 50h Job erfordert?

Wir sind durch unsere Gesellschaft geprägt und diese Prägung trübt den Blick. In Wahrheit kommt es in einer postindustriellen Welt nicht auf die Leistung an, sondern darauf was der Mitarbeiter beiträgt. Bringt er eine andere Sichtweise oder gute Ideen ein, sorgt er für ein gutes Betriebsklima oder dafür das das Unternehmen einen guten Ruf hat, dann liefert er einen wertvollen Beitrag und ist daher für den Erfolg des Unternehmens mitverantwortlich.

Wir wissen um die Qualität dieser Beiträge, sind aber dennoch nicht bereit zu akzeptieren, dass ein Mitarbeiter sich nur einmal die Woche hinsetzt und eine gute Idee ausarbeitet; auch wenn das Unternehmen gar nicht mehr brauchen sollte als diesen wöchentlichen Beitrag. Da kommt dann gleich: „Was macht den der Mitarbeiter in der verbleibenden Zeit, könnte er da nicht irgendetwas anderes arbeiten? Für so einen geringen Beitrag zahle ich nicht ein volles Gehalt.“ Das ist der falsche Ansatz. Der Beitrag wird nicht dadurch geringer, dass jemand weniger arbeitet.

Erfolgreiche Unternehmer verstehen das und schaffen es all jene die einen wertvollen Beitrag für das Unternehmen leisten einzubinden und mit dem Unternehmen in einer Art und Weise zu vernetzen, dass sich diese wertgeschätzt fühlen. So entsteht aus den vielen die einen Beitrag leisten ein einziger großer Organismus in dem jeder an einem Strang zieht.

Dabei geht es nicht nur um Mitarbeiter, sondern auch um Berater, Kunden, Lieferanten, finanzierende Banken etc.

Bei erfolgreichen Unternehmen ist der Kitt der alles zusammenhält nicht die gegenseitige Abhängigkeit bezüglich Gehalts- und Entgeltzahlungen sondern das gemeinsame Verständnis dafür, dass man als Teil eines großen Ganzen einen Betrag leistet und das dieser Beitrag geschätzt wird. Am Ende des Tages ist es diese soziale Komponente die den Unterschied macht und ein Unternehmen erfolgreich werden lässt.

Wir brauchen mehr Wirtschaftsbildung!

Heute war folgender Aufreger in einer österreichischen Tageszeitung zu lesen: Es ist ein Skandal, dass Amazon nur 0,7% Steuer zahlt.

Weiters war zu lesen, dass Amazon einen Gewinn von EUR 60 Mio. erwirtschaftet und Steuern in Höhe von EUR 16 Mio bezahlt. Ich war verwundert, weil sich daraus eine Steuerrate von 27% ergibt.

Dann verstand ich die Aufregung. Der Umsatz betrug EUR 21 Mrd. Naja, immerhin muss ich auch 20% Umsatzsteuer zahlen. Aber halt, wenn Unternehmen Umsatzsteuer zahlen müssten, wären dann nicht alle Produkte teurer?

Nein, weil die Arbeiterkammer dafür sorgen wird, dass die Umsatzsteuer nicht auf die Konsumenten übergewälzt wird?!

Das heisst Amazon müsste 4 Mrd Steuer zahlen? Bei einem Gewinn von 60 Mio?

Ja! Geschieht ihnen recht. Das sind global agierende Kapitalistenschweine und wir brauchen das Geld für unsere Sozialsysteme.

Hilfe! Ich fordere Wirtschaftsbildung an allen allgemeinbildenden Schulen!

Das Problem mit einer Vermögenssteuer

Die Besteuerung der Bürger nach deren Vermögen ist ein veraltetes Konzept. Historisch gesehen wurde das Vermögen lediglich deswegen als Besteuerungsgrundlage herangezogen, weil man nicht in der Lage war das Einkommen seiner Bürger zu erfassen.

Die Vermögensteuer war aber nicht als Substanzsteuer gedacht, sondern stellte nur eine indirekt ermittelte Einkommensteuer dar. Unterstellt man, dass sich jedes Vermögen mit 5% verzinst und legt die Vermögensteuer mit 1% fest entspricht das einer 20%igen Einkommensteuer.

Der Nachteil der indirekten Besteuerung des Einkommens über eine Vermögensteuer liegt darin, dass die Steuer auch fällig wird, wenn das erwartete Einkommen nicht erzielt wird. Darum haben sich auch alle entwickelten Staaten, sobald sie in der Lage waren das Einkommen ihrer Bürger zu erfassen, die Vermögensbesteuerung durch eine direkte Besteuerung des Einkommens zu ersetzen. Zusätzlich zu einer Einkommensteuer macht eine Vermögensteuer aber keinen Sinn.

Die Besteuerung von Personen die kein ausreichendes Einkommen erzielen ist auch aus ethischer Sicht bedenklich. Es macht nämlich einen Unterscheid ob man einen Zugewinn teilt (beide werden reicher) oder ob jemand sein Vermögen zu Gunsten der Allgemeinheit aufopfern soll (einer wird ärmer damit der andere reicher werden kann). Ersteres ist eine Form der (Solidar-) Gesellschaft, zweiteres eine Form des Raubes.

Das häufig vorgebrachte Argument für eine Vermögensbesteuerung, dass Einkommen nicht höher besteuert werden kann und der Staat seine Ausgaben aber irgendwie decken musss ist ein leichtfertiges.

Die Ausgaben des Staates bestehen zu einem großen Teil ja nicht aus Verwaltungskosten, sondern aus Aufwendungen die den Staat daraus erwachsen, dass er gewissen Bürgern Einkommen verschafft. Das ergibts sich aus der Zielsetzung eines modernen Sozialstaates. Diese Umverteilung von durch die Marktwirtschaft allozierten Einkommen kann man aus volkswirtschaftlicher Sicht kritisch sehen, aber selbst, wenn man diese aus sozialstaatlicher Sicht akzeptiert, muss doch konstatiert werden, dass eine Umverteilung von Einkommen ihre Grenze dort findet wo kein Einkommen vorhanden ist. Der Zugriff auf das Vermögen Wohlhabender damit Ärmere ein Einkommen erhalten, das selbst die Wohlhabenden nicht haben, überspannt das Ziel einer Teilhabe Aller an der Wertschöpfung einer Volkswirtschaft. Wo kein Wohlstand generiert wird muss auch der, der Solidarität einfordert seinen Gürtel enger schnallen.

Lediglich in jenen außergewöhnlichen (meist kriegsbedingten) Fällen, in denen der Staat die Erfüllung seiner Kernaufgaben aus dem Einkommen seiner Bürger nicht mehr finanziert kann, kann eine (einmalige) Vermögensabgabe überlegt werden. Jede darüberhinausgehende Vermögensbesteuerung kollidiert mit dem verfassungsgesetzlich geschützten Eigentumsrecht (so auch ausdrücklich das Deutsche Bundesverfassungsgericht) und wäre, obigen Argumenten folgend auch ethisch nicht vertretbar.

Was sagt uns das BIP? Ist Österreich reich?

Das Brutto Inlands Produkt (BIP, englisch GDP – gross domestic product) ist der Wert aller in einer Volkswirtschaft erzeugten Produkte und am Markt erbrachten Dienstleistungen. Es zeigt den Ausstoß („Output“, „Produktion“) einer Volkswirtschaft zu Marktwerten. Es misst aber weder das Volkseinkommen noch den Reichtum einer Volkswirtschaft.

In einem privatwirtschaftlichen Kontext könnte man das BIP den Umsatzerlösen gleichsetzen. Es ist klar, dass man, um von den Umsatzerlösen auf das Einkommen überleiten zu können, von diesen die Kosten abziehen muss. Rechnet man die Einkommen aller Wirtschaftsjahre zusammen kommt man zum Vermögen.

Daraus kann man schon ersehen, dass es unsinnig ist zu behaupten ein hohes BIP kennzeichne eine reiche Volkswirtschaft. Zumindest wenn man mit „reich“ jemanden mit einem großen Vermögen meint und jemanden der über ein hohes Einkommen verfügt nicht als reich, sondern als einkommensstark bezeichnet.

Ein hohes BIP steht aber auch nicht für ein hohes Volkseinkommen, da sich dieses erst nach Abzug der „Kosten“ ergibt. Jemand kann hohe Umsätze generieren und dennoch kein Einkommen haben bzw sogar Verluste machen, wenn seine Kosten seine Umsatzerlöse übersteigen.

In einen volkswirtschaftlichen Kontext übersetzt bedeutet dies folgendes:

Produktion – Ersatzinvestitionen = Einkommen

Wenn Dinge produziert werden, die lediglich Dinge ersetzen die kaputtgegangen sind führt die Produktion zu keinem Einkommen. Dh vom BIP müssten alle Reparaturleistungen und Ersatzinvestitionen (die „Kosten“) abgezogen werden um zum Einkommen zu gelangen. Das so errechnete Volkseinkommen wäre dann eine Maßzahl für die Einkommensstärke einer Volkswirtschaft.

Aber lediglich jene Einkommensteile die nicht verkonsumiert werden führen zu einem Vermögensaufbau.

Einkommen – Konsum = Vermögensaufbau

Nun wirken aber gewisse Faktoren dem Vermögensaufbau entgegen. Das sind zB die Alterung, Umweltschäden, Zerstörung und Untergang von Vermögensgegenständen. Wenn diese Faktoren den Vermögensaufbau übersteigen, kommt es insgesamt sogar zu einer Vermögensverringerung.

Die Summe aller Netto-Vermögensänderungen ergibt dann das Vermögen einer Volkswirtschaft.

Summe Nettovermögensveränderungen = Vermögen

Um das Vermögen einer Volkswirtschaft aus dem BIP berechnen zu können bräuchte man alle Nettovermögensveränderungen vom Anbeginn der Zeit. Da dies unmöglich zu erheben ist, wird das Vermögen nie aus dem BIP berechnet, sondern direkt erhoben.

Privates Vermögen – Schulden der Privathaushalte + Vermögen der öffentlichen Haushalte – Schulden der öffentlichen Haushalte = Volksvermögen

Allerdings hat auch die direkte Berechnung eine Schwäche, da das Private Vermögen nicht erfasst wird und daher nur geschätzt werden kann.

Was zeigt also das BIP? Es ist eine Maßzahl für die Wirtschaftskraft einer Volkswirtschaft.

Wenn man die Volkswirtschaft mit einer Lokomotive vergleicht, dann würde das BIP den PS (einer Potentialgröße) entsprechen. Damit wäre noch keine Aussage darüber getroffen, wie schnell die Lokomotive fährt (Geschwindigkeit ist wie Einkommen eine Stromgröße) oder wie viele Kilometer die Lokomotive bereits zurückgelegt hat (eine Bestandsgröße wie Vermögen). Auch wenn es einen Wirkungszusammenhang zwischen Potential- Strom- und Bestandsgrößen gibt kann von der Wertigkeit der einen Größe nicht auf die Wertigkeit der anderen geschlossen werden.

Das BIP zeigt lediglich, welches Potential eine Volkswirtschaft hat Reichtum zu erlangen, wenn die Kosten geringgehalten werden und das Einkommen gespart oder investiert wird und nicht verkonsumiert wird.

Österreich ist im Vergleich zu anderen entwickelten Staaten eine Volkswirtschaft mit einem zur Bevölkerungsanzahl relativ hohen BIP aber einem relativ kleinen Vermögen, da der Konsum relativ hoch ist und der Vermögensaufbau durch Kriege und Geldentwertungen bedingt erst eine kurze Tradition hat. Daraus ergibt sich, dass Österreich vergleichsweise allenfalls einkommensstark aber nicht reich ist.

Grundlegende Fehler/Lücken in der Besteuerung

Steuerarten

Grundsätzlich gibt es nur zwei Arten von Steuern, solche die aus dem Ertrag bezahlt werden und solche die aus der Substanz bezahlt werden.

Zu den Ertragsteuern zählen die Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer und Körperschaftsteuer) sowie die Umsatzsteuer (inkl Verbrauchssteuern; es gilt: Einkommen = Konsum).

Zu den Substanzsteuern gehört die Vermögensteuer (inkl Erbschafts- und Schenkungssteuer) sowie alle anderen Gebühren und Abgaben. Da die Akkumulation von Vermögen, volkswirtschaftlich gesehen, sinnvoll und erwünscht ist, gelten Substanzsteuern allgemein als schädlich.

Systematische Friktionen im Bereich der Einkommensteuern

Die Körperschaftsteuer, die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer sind nur besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer.

Bei Einkommen aus Körperschaften erfolgt die Besteuerung in zwei Schritten: Auf Ebene der Körperschaft fällt die Körperschaftsteuer an und auf Ebene des Anteilsinhabers fällt die Kapitalertragsteuer an. Dass der Kapitalertrag-steuersatz nur die Hälfte des Einkommensteuersatzes ausmacht, macht bei Einkommen aus Körperschaften daher Sinn. Dass der halbe Steuersatz auch für alle anderen Kapitalerträge gilt macht keinen Sinn.

Eine progressive Besteuerung von Einkommen führt zu einer vom zeitlichen Anfall des Einkommens abhängigen Steuerbelastung was zu ungerechten Ergebnissen führen kann. Das selbe gilt für den Fall dass es keinen Verlustrücktrag und/oder Verlustvortrag gibt. Warum die Körperschaftsteuer anders als die Einkommensteuer und die Lohnsteuer, keine Progression kennt und einen Verlustvortrag, aber keinen Verlustrücktrag zulässt, ist aus dem Blickwinkel der Steuergerechtigkeit nicht zu erklären. Besser wäre es die Progression abzuschaffen, einen Verlustvortrag auch im Bereich der Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer zuzulassen und einen Verlustrücktrag im Bereich der Körperschaftsteuer zu ermöglichen.

Systematische Friktionen im Bereich der Einkommensteuer im engeren Sinn

Die Einkommensteuer wird abhängig von der Art des Einkommens unterschiedlich ermittelt, ohne dass das systematisch erklärbar oder notwendig wäre. Zwischen den einzelnen Einkunftsarten gibt es Verlustausgleichsverbote, was dem Leistungs-fähigkeitsprinzip ganz grundsätzlich widerspricht.

Substanzverluste werden grundsätzlich nicht berücksichtigt obwohl Substanzgewinne sehr wohl der Besteuerung unterliegen. Die Besteuerung von Substanzgewinnen erfolgt auf Basis von Nominalwerten, sodass auch die Inflation besteuert wird.

Systematische Friktionen im Bereich der Körperschaftsteuer

Die unterschiedliche Besteuerung von Eigen- und Fremdkapital macht aus dem Blickwinkel einer wertschöpfungsorientierten Besteuerung keinen Sinn.

Die Berücksichtigung von Auslandsverlusten ist für den Fall, dass die korrespondierenden Gewinne nicht der österreichischen Besteuerung unterliegen unsystematisch.

Systematische Friktionen im Bereich der Kapitalertragsteuer

Dass im Bereich der Kapitalertragsteuer keine Werbungskosten zugelassen werden widerspricht nicht nur bei Dividendeneinkünften, die keiner begünstigen Besteuerung unterliegen, dem Leistungsfähigkeitsprinzip sondern ist grundsätzlich problematisch wenn man bedenkt, dass das Abzugsverbot auch Finanzierungskosten umfasst.

Die Besteuerung von Erträgen aus der Veranlagung in Investmentfonds auf Basis fiktiver Zuflüsse widerspricht dem Zuflussprinzip und dem Realisationsprinzip.

Sclussbemerkung

Als Steuerberater profitiere ich natürlich von diesen Inkonsistenzen, da sie mir ermöglichen durch geschickte Gestaltung die Steuerlast meiner Klienten zu reduzieren. Aus steuertheoretischer Sicht sowie aus Sicht eines an Steuergerechtigkeit interessierten Steuerzahlers wären diese allerdings auszumerzen.